Innungsmitgliedschaft … für eine starke Gemeinschaft

Durch ihre Mitgliedschaft in der Kreishandwerkerschaft vor Ort und durch den Fachverband auf Landesebene profitieren Innungsfachbetriebe doppelt. Nur sie erhalten exklusiv vielfältige Leistungen, die umfangreiche Vorteile bieten:

Beratung und Betreuung

Aus- und Weiterbildung

Betriebsberatung

Rechtsberatung

Prozessvertretung vor Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten

Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

günstige Rahmenverträge, z.G. Stromtarife, Versicherungen, Bürgschaften

Inkassostelle

Unternehmensnachfolgeregelungen

Behördenhilfe

Altersversorgung

Betreuung der Lehrlingsausbildung

überbetriebliche Unterweisung

Zwischen- und Gesellenprüfungen

Schlichtung bei Lehrlingsstreitigkeiten

Praktikumsvermittlung

Berufsinformation

Schulungen

Seminare

Meisterkurse

   

Information und Kommunikation

Veranstaltungen

Tarifinformation

Kalkulationshilfen, Betriebsvergleiche, Informationsrundschreiben, Newsletter, Infomagazine

gewerbespezifische Information

Internetpräsenz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Handwerkspolitik

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Marketing

Ausbildungsplatz-Börsen

Messen/Ausstellungen

Versammlungen/Workshops

Informationsreisen

Handwerkspolitische Veranstaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Service- und Beratungsleistungen sind im Mitgliedsbeitrag enthalten, insbesondere gilt dieses auch für Informationen zu rechtlichen Fragen. Im Einzelfall gewähren wir Zuschüsse zur überbetrieblichen Ausbildung und zu Prüfungsgebühren.

Die Beiträge können als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht werden.

Hier können Sie sich Ihren Mitgliedsantrag ausdrucken!

 

 

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